Geschäftsbedingungen

für Reservierungen


1.Abschluss des Vertrages

  1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden.
  2. Ist der Besteller/der Anmeldende Vollkaufmann, so haftet er selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von ihm angemeldeten Gästen/Teilnehmern.
  3. Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen-, Reise-, Seminar-, und Konferenzveranstaltungen sollen Teilnehmerlisten bis 14 Tage vor Ankunft dem Schlossgut zur Verfügung stehen.
    Der Auftraggeber hat dem Hotel die garantierte Anzahl der Teilnehmer an einer Bankett-, Konferenz-, oder sonstigen Veranstaltungen spätestens 72 Stunden vor dem Termin mitzuteilen.
    Tatsächlich entstandene Abweichungen nach unten können in diesen Fristen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung. Bei Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl, bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit dem Hotel. Bei Überschreitungen wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrundegelegt.
  4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für den Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
  5. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Schlossgutes.

2. Leistungen, Preise

  1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit im Prospekt nicht anders ausgeschrieben ist, umfasst der Preis (bei Zimmerreservierungen): Beherbergung und gebuchte Verpflegung, Bedienungsgelder und Mehrwertsteuer.
  2. Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich. Verbindlichkeit von Angeboten
    1. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und MwSt.
    2. Überschreitet der zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
    3. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.

3. Rücktritt

  1. Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen.
  2. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
    1. Bis 90 Tage vor Ankunft - keine Kosten
    2. Bis 60 Tage vor Ankunft - 50% der vereinbarten Leistungen/Arrangements
    3. Bis 30 Tage vor Ankunft - 80% der vereinbarten Leistungen/Arrangements

4. Allgemeines

  1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck-und Rechenfehlern bleibt vorbehalten
  2. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotelier schriftlich bestätigt worden sind.
  3. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig die Zuständigkeit des Gerichtes am Betriebsort vereinbart.
  4. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen gilt eine Ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.
  5. Streichungen jeglicher Art in den Geschäftsbedingungen führen automatisch zur Annulierung der Buchung.